März 17, 2020 - Lesezeit: ~1 Minute

Liebe Eltern,

unter folgendem Link ist die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes als Maßnahme anlässlich der Corona-Pandemie einzusehen.

https://www.bildung.sachsen.de/

Demnach ist unsere Einrichtung vom 18.03.2020 bis einschließlich 17.04.2020 geschlossen.

Eine Notbetreuung kommt nur in Frage, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.

Die Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur finden Sie ebenfalls auf oben genannter Internetseite.

Das Formblatt zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule erhalten Sie bei uns.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine gesegnete Zeit.

Die Mitarbeiter des Evangelischen Schulhortes

Losung

Wir grüßen Sie mit der Herrnhuter Losung für diesen Dienstag, den 29. April 2025:

Wer seinen Nächsten verachtet, versündigt sich; aber wohl dem, der sich der Elenden erbarmt!
Die Bibel (AT; Sprüche 14,21)